Rechtsprechung
   VGH Hessen, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5042
VGH Hessen, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88 (https://dejure.org/1989,5042)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.08.1989 - 12 TH 2791/88 (https://dejure.org/1989,5042)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. August 1989 - 12 TH 2791/88 (https://dejure.org/1989,5042)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,5042) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 Abs 2 S 2 AuslG
    Fehlerhaftigkeit einer Abschiebungsandrohung wegen mangelnder Begründung der Ausreisefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89

    Ausweisungsverfügung - Fehlen der schriftlichen Begründung für die Bemessung der

    Auszug aus VGH Hessen, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88
    Da zudem weder das Anhörungsschreiben vom 7. September 1987, mit dem dem Antragsteller gemäß § 28 HessVwVfG die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den beabsichtigten Behördenentscheidungen gegeben wurde, einen Hinweis auf die beabsichtigte Länge der Ausreisefrist enthält noch im Falle einer auf § 13 Abs. 2 AuslG gestützten Abschiebungsandrohung dem Gesetz irgendwelche Anhaltspunkte dafür, welche Ausreisefrist jedenfalls in einem Fall ohne Besonderheiten als ausreichend angesehen werden kann, zu entnehmen sind, auf die die Behörde zumindest konkludent hätte zugreifen können - anders als im Rahmen einer auf die §§ 10 i.V.m. 11 oder 14 AsylVfG bzw. auf § 28 AsylVfG gestützten Abschiebungsandrohung (vgl. BVerwG, 04.03.1983 - 1 B 18.83 -, Buchholz 402.24, § 13 AuslG Nr. 6) oder bei der Abschiebungsandrohung gegenüber einem EG-Ausländer (vgl. § 12 Abs. 7 AufenthG/EWG) -, kann vorliegend auch nicht angenommen werden, daß die Angemessenheit der Frist dem Betroffenen auch ohne ausdrückliche schriftliche Begründung im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 2 HessVwVfG ohne weiteres erkennbar wäre (vgl. Hess. VGH, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89 - a.A. VGH Baden-Württemberg, 20.10.1986 - 1 S 2501/86 -, EZAR 131 Nr. 2 DVBl. 1987, 55).

    Vorliegend kommt auch eine Heilung dieses Verfahrensmangels nach § 46 HessVwVfG nicht in Betracht, wie sie der Senat in der Vergangenheit mehrfach in solchen Fällen angenommen hat, in denen türkischen Staatsangehörigen die erstmals beantragte Aufenthaltserlaubnis nach kurzem Aufenthalt unter Einräumung einer Ausreisefrist von einem Monat versagt wurde, keinerlei Besonderheiten in der Person des Betroffenen ersichtlich waren und aus vergleichbaren Verfahren zahlreicher Ausländerbehörden zu entnehmen war, daß in solchen Fällen grundsätzlich zugunsten des Betroffenen keine längere Ausreisefrist als ein Monat gewährt worden wäre (vgl. Hess. VGH, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89 -).

  • BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89

    Schutz von Ehe und Familie - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Eheliche

    Auszug aus VGH Hessen, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88
    Der Eheschutz des Art. 6 Abs. 1 GG bezweckt auf dem Gebiet des Aufenthaltsrechts, die eheliche Lebensgemeinschaft zu gewährleisten; er entfällt, wenn die Ehegatten nicht nur vorübergehend nicht in ehelicher Gemeinschaft, sondern getrennt leben (vgl. BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.01.1982 - 1 B 1.82

    Anforderungen an die Anfechtung einer Ausweisungsverfügung - Zulässigkeit und

    Auszug aus VGH Hessen, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88
    Maßgebend hierfür ist, daß der Senat in Eilverfahren dieser Art das Interesse des Antragstellers an der Aufhebung einer mit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis üblicherweise verbundenen Abschiebungsandrohung als nachrangig und für die Streitwertfestsetzung ohne eigenes Gewicht bewertet, weil es praktisch auf dasselbe Ziel gerichtet ist wie das vorrangige Interesse des Antragstellers an der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (vgl. BVerwG, 29.01.1982 - 1 B 1.82 -, EZAR 613 Nr. 12 InfAuslR 1982, 121).
  • BVerwG, 04.03.1983 - 1 B 18.83

    Anforderungen an die Bemessung der Ausreisefrist - Zulässigkeit und Begründetheit

    Auszug aus VGH Hessen, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88
    Da zudem weder das Anhörungsschreiben vom 7. September 1987, mit dem dem Antragsteller gemäß § 28 HessVwVfG die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den beabsichtigten Behördenentscheidungen gegeben wurde, einen Hinweis auf die beabsichtigte Länge der Ausreisefrist enthält noch im Falle einer auf § 13 Abs. 2 AuslG gestützten Abschiebungsandrohung dem Gesetz irgendwelche Anhaltspunkte dafür, welche Ausreisefrist jedenfalls in einem Fall ohne Besonderheiten als ausreichend angesehen werden kann, zu entnehmen sind, auf die die Behörde zumindest konkludent hätte zugreifen können - anders als im Rahmen einer auf die §§ 10 i.V.m. 11 oder 14 AsylVfG bzw. auf § 28 AsylVfG gestützten Abschiebungsandrohung (vgl. BVerwG, 04.03.1983 - 1 B 18.83 -, Buchholz 402.24, § 13 AuslG Nr. 6) oder bei der Abschiebungsandrohung gegenüber einem EG-Ausländer (vgl. § 12 Abs. 7 AufenthG/EWG) -, kann vorliegend auch nicht angenommen werden, daß die Angemessenheit der Frist dem Betroffenen auch ohne ausdrückliche schriftliche Begründung im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 2 HessVwVfG ohne weiteres erkennbar wäre (vgl. Hess. VGH, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89 - a.A. VGH Baden-Württemberg, 20.10.1986 - 1 S 2501/86 -, EZAR 131 Nr. 2 DVBl. 1987, 55).
  • VGH Hessen, 08.12.1988 - 12 TH 2512/87

    Aufenthaltserlaubnis eines zur Familienzusammenführung illegal Eingereisten -

    Auszug aus VGH Hessen, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88
    Demzufolge kommt der Abschiebungsandrohung, die mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis verbunden ist, weder in streitwert- noch in kostenrechtlicher Hinsicht eine selbständige Bedeutung zu (Hess. VGH, st. Rspr., z.B. 08.12.1988 - 12 TH 2512/87 - m.w.N.; 30.03.1989 - 12 TH 3858/87 - a.A. allerdings Hess. VGH, 13. Senat, 14.11.1988 - 13 TH 2717/88 - hinsichtlich eines - hier nicht vorliegenden Abschiebungshindernisses aus § 14 Abs. 1 AuslG).
  • VGH Hessen, 14.11.1988 - 13 TH 2717/88

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung bei nicht auszuschließender

    Auszug aus VGH Hessen, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88
    Demzufolge kommt der Abschiebungsandrohung, die mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis verbunden ist, weder in streitwert- noch in kostenrechtlicher Hinsicht eine selbständige Bedeutung zu (Hess. VGH, st. Rspr., z.B. 08.12.1988 - 12 TH 2512/87 - m.w.N.; 30.03.1989 - 12 TH 3858/87 - a.A. allerdings Hess. VGH, 13. Senat, 14.11.1988 - 13 TH 2717/88 - hinsichtlich eines - hier nicht vorliegenden Abschiebungshindernisses aus § 14 Abs. 1 AuslG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1988 - 13 B 308/87

    Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und Androhung der Abschiebung;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88
    Auch aus EG-Vorschriften kann der Antragsteller nichts zu seinen Gunsten herleiten, wie das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. auch OVG Koblenz, 03.02.1988 - 13 B 308/87 -, NJW 1988, 1477) zutreffend ausgeführt hat.
  • VGH Hessen, 18.05.1989 - 13 TH 3329/88

    Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach Sichtvermerksverstoß durch Iraner

    Auszug aus VGH Hessen, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88
    In dem angefochtenen Bescheid fehlt nämlich jegliche auch nur andeutungsweise (was gegebenenfalls ausgereicht hätte, vgl. Hess. VGH, 27.04.1989 - 13 TH 4728/88 -) Begründung dafür, weshalb die Ausreisefrist gerade auf vier Wochen nach Zustellung des Bescheids festgesetzt wurde; dies stellt einen Verstoß gegen § 39 Abs. 1 Satz 3 HessVwVfG dar, wonach die Begründung von Ermessensentscheidungen - um eine solche handelt es sich bei der Bemessung der Ausreisefrist nach § 13 Abs. 2 Satz 2 AuslG - auch die Gesichtspunkte erkennen lassen soll, von denen die Behörde bei Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist (vgl. Hess. VGH, 18.05.1989 - 13 TH 3329/88 -).
  • VGH Hessen, 08.12.1988 - 12 TH 2980/88

    Einreise, Aufenthalt aufgrund Assoziierungsabkommen EWG/Türkei

    Auszug aus VGH Hessen, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88
    Dem Antragsteller steht ein Recht zum Aufenthalt auch nicht etwa - weder mittelbar noch unmittelbar - aufgrund der Regelungen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei vom 12. September 1963 und Art. 36 des Zusatzsatzprotokolls zu diesem Abkommen vom 23. November 1970 noch aus einer diesem Assoziierungsvertragswerk konformen Anwendung des § 2 AuslG zu (Hess. VGH, st. Rspr., z.B. 08.12.1988 - 12 TH 2980/88 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1986 - 1 S 2501/86

    Frage des Erfordernisses einer ausdrücklichen Begründung der Bemessung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88
    Da zudem weder das Anhörungsschreiben vom 7. September 1987, mit dem dem Antragsteller gemäß § 28 HessVwVfG die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den beabsichtigten Behördenentscheidungen gegeben wurde, einen Hinweis auf die beabsichtigte Länge der Ausreisefrist enthält noch im Falle einer auf § 13 Abs. 2 AuslG gestützten Abschiebungsandrohung dem Gesetz irgendwelche Anhaltspunkte dafür, welche Ausreisefrist jedenfalls in einem Fall ohne Besonderheiten als ausreichend angesehen werden kann, zu entnehmen sind, auf die die Behörde zumindest konkludent hätte zugreifen können - anders als im Rahmen einer auf die §§ 10 i.V.m. 11 oder 14 AsylVfG bzw. auf § 28 AsylVfG gestützten Abschiebungsandrohung (vgl. BVerwG, 04.03.1983 - 1 B 18.83 -, Buchholz 402.24, § 13 AuslG Nr. 6) oder bei der Abschiebungsandrohung gegenüber einem EG-Ausländer (vgl. § 12 Abs. 7 AufenthG/EWG) -, kann vorliegend auch nicht angenommen werden, daß die Angemessenheit der Frist dem Betroffenen auch ohne ausdrückliche schriftliche Begründung im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 2 HessVwVfG ohne weiteres erkennbar wäre (vgl. Hess. VGH, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89 - a.A. VGH Baden-Württemberg, 20.10.1986 - 1 S 2501/86 -, EZAR 131 Nr. 2 DVBl. 1987, 55).
  • VGH Hessen, 28.11.1989 - 12 TH 2263/89

    Aufenthaltserlaubnis nach Inanspruchnahme von Rückkehrhilfe;

    Dies stellt einen Verstoß gegen § 39 Abs. 1 Satz 3 HVwVfG dar, wonach die Begründung von Ermessensentscheidungen -- um eine solche handelt es sich bei der Bemessung der Ausreisefrist nach § 13 Abs. 2 Satz 2 AuslG -- auch die Gesichtspunkte erkennen lassen soll, von denen die Behörde bei Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist (Hess. VGH, 20.06.1989 -- 12 TH 1447/89 -- u. 17.08.1989 -- 12 TH 2791/88 --, InfAuslR 1989, 299).

    Da zudem weder das Anhörungsschreiben vom 27. September 1988, mit dem der Antragstellerin Gelegenheit zur Stellungnahme zu der beabsichtigten Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis gegeben wurde, einen Hinweis auf den Erlaß einer Abschiebungsandrohung und die Länge der Ausreisefrist enthält (vgl. zu derartigen Fällen Hess. VGH, 26.07.1989 -- 12 TH 1755/89 -- u. 06.11.1989 -- 12 TH 1641/89 --), noch im Falle einer auf § 13 Abs. 2 AuslG gestützten Abschiebungsandrohung -- anders als bei Abschiebungsandrohungen nach §§ 10 oder 28 AsylVfG (vgl. BVerwG, 04.03.1983 -- 1 B 18.83 --, Buchholz 402.24, Nr. 6 zu § 13 AuslG) oder bei solchen gegenüber einem EG-Ausländer (vgl. § 12 Abs. 7 AufenthG/EWG) -- dem Gesetz Anhaltspunkte dafür, welche Ausreisefrist in einem Fall ohne Besonderheiten als ausreichend angesehen werden kann, zu entnehmen sind, die sich die Behörde zumindest konkludent hätte zu eigen machen können, kann vorliegend auch nicht angenommen werden, daß die Angemessenheit der Frist dem Betroffenen auch ohne ausdrückliche schriftliche Begründung ohne weiteres erkennbar i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 2 HVwVfG wäre (Hess. VGH, 20.06.1989 -- 12 TH 1447/89 -- u. 17.08.1989 -- 12 TH 2791/88 --, InfAuslR 1989, 299; noch offengelassen: Hess. VGH, 17.05.1989 -- 12 TH 805/89 --; anderer Ansicht VGH Baden-Württemberg, 20.10.1986 -- 1 S 2501/86 --, EZAR 131 Nr. 2 = DVBl. 1987, 55).

  • VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86

    Hinreichende Bestimmtheit eines Berufungsantrags; Abweichen der Ausländerbehörde

    Denn abgesehen davon, daß eine Gleichbehandlung der ausländischen Ehegatten von Deutschen und EG-Angehörigen selbst hinsichtlich der Verlängerung oder der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis nicht zwingend ist (OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1988 -- 18 A 750/87 --, InfAuslR 1989, 201; im Ergebnis ebenso offensichtlich BVerwG, 03.03.1989 -- 1 B 21.89 --, InfAuslR 1989, 155, sowie Hess. VGH, 17.08.1989 -- 12 TH 2791/88 -- u. 12.09.1989 -- 12 TH 2111/89 --), ergibt sich bei der vorliegenden Fallgestaltung keine vergleichbare Problematik; vielmehr ist anerkannt, daß sogar deutschverheiratete EG-Angehörige selbst ausgewiesen werden können, und zwar auch bei bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft (vgl. etwa BVerwG, 19.10.1982 -- 1 C 100.78 --, EZAR 124 Nr. 6 = NVwZ 1983, 227).
  • VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89

    Familiennachzug - Änderung der Erlaßlage - Aufhebung der Vollziehung/Streitwert

    Eines besonderen gerichtlichen Hinweises auf das hinsichtlich der Abschiebungsandrohung fehlende Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers bedurfte es trotz dessen ausdrücklicher diesbezüglicher Bitte mit Schriftsatz vom 13. Oktober 1989 nicht, weil von der gegenstandslos gewordenen Abschiebungsandrohung belastende Wirkungen nicht mehr ausgehen und weil die insoweit erfolgende Verwerfung der Beschwerde auch in kostenrechtlicher Hinsicht keine Nachteile für den Antragsteller hat (vgl. Hess. VGH, 08.12.1988 - 12 TH 2512/87 -, FamRZ 1989, 739 = NVwZ-RR 1989, 581 , 23.03.1989 - 12 TH 1097/87 -, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88 -, InfAuslR 1989, 299, u. 28.11.1989 - 12 TH 2263/89 EZAR 100 Nr. 24).
  • VGH Hessen, 11.12.1992 - 12 TH 2254/92

    AUFENTHALTSGENEHMIGUNG; ERTEILUNG; VERLÄNGERUNG

    Soweit der Beschwerde stattgegeben worden ist, wirkt sich dieser Umstand auf die Kostenentscheidung nicht aus, weil eine mit einer Versagung der Aufenthaltserlaubnis verbundene Abschiebungsandrohung weder in kosten- noch in streitwertrechtlicher Hinsicht selbständige Bedeutung hat (Hess. VGH, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88 -, InfAuslR 1989, 299).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht